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Altersvorsorge Rürup-Rente

...nicht gerade ein Thema, das bei Existenzgründern sehr weit oben auf der To-Do-Liste steht: Die Altersvorsorge.

Aber irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft musst du dir darum Gedanken machen, denn das Geheimnis der Altersvorsorge besteht darin, rechtzeitig damit anzufangen und nur wenige Selbständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Eine Rentenversicherungsmöglichkeit ist seit 2005 die Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente. Die Basisrente ist als Pendant der gesetzlichen Rente für Selbständige konzipiert. Sie ist allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Deshalb heißt sie im Gesetz auch “kapitalgedeckte Altersvorsorge”.

Bedingungen der Rürup-Rente

Die Anlehnung an die gesetzliche Rente macht die Bedingungen verständlich, die an die Basisrente gestellt werden:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.

  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen
       + nicht vererbbar,
       + nicht beleihbar,
       + nicht übertragbar,
       + nicht veräußerbar
       + und nicht kapitalisierbar (in einem Betrag auszahlbar) sein.

  • Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.

Wenn du dies im Original nachlesen willst, kannst du § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG nutzen. Für Selbständige sind das nicht gerade günstige Bedingungen...

Nachgelagerte Besteuerung

Interessant wird die Basisrente dadurch, dass auch hier die nachgelagerte Besteuerung greift. Nachgelagerte Besteuerung heißt, dass die Beiträge zur Versicherung steuerlich geltend gemacht werden können und dafür die Rentenzahlungen besteuert werden. (Alternativ kann man die Beiträge besteuern und später die Rente steuerfrei stellen.)

Die nachgelagerte Besteuerung ist der Weg, den die gesetzliche Rente gegenwärtig geht – mit einer langen Übergangszeit, die für die Betroffenen zu einer teilweisen Doppelbesteuerung führt. Und auch nicht ganz freiwillig, sondern wieder mal aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes.

Dieses Jahr kannst du maximal 72% von 20.000 €, also 14.400 €, als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Betrag steigt jährlich um 2 Prozentpunkte, bis 2025 die vollen 20.000 € absetzbar sind. Das wird oft als steuerliche Förderung bezeichnet. Den Begriff “Förderung” halte ich allersings für verfehlt, da es sich nur um eine logische Konsequenz der nachgelagerten Besteuerung handelt. Aber mit der Logik ist das so eine Sache bei den Steuern... Außerdem macht sich “Steuern sparen” sehr gut als Verkaufsargument – für Politiker und Versicherungen.

Rente mit 60

Vorteilhaft an den Regeln für die Basisrente ist der mögliche Rentenbeginn ab 60, liegt doch das Alter für die Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren.

Doch aufgepaßt!
Viel weiter hinten im Einkommensteuergesetz findet sich der § 52 Anwendungsvorschriften der festlegt, welche Regelungen ab wann gelten. Und dieser legt im Absatz 24 fest, dass für Rürup-Verträge, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, die Rentenzahlung frühestens ab dem 62. Geburtstag Rente gezahlt werden darf. Wer also einen Vertrag für eine Rürup-Rente nutzen will, um mit 60 Jahre in Rente zu gehen, der muß sich bald auf die Suche nach einem guten Anbieter machen!

Rürup-Rente - etwas für dich?

Vorher musst du natürlich gut überlegen, ob die Rürup-Rente überhaupt zu dir passt. Unabhängige Beratung findest du beim Versicherungsberater nach § 34e Gewerbeordnung gehen. Ja, dass kostet Honorar. Aber: Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird. Versicherungsberater kannst du z. B. beim Bundesverband der Versicherungsberater finden.

Was die Entscheidung für eine Rürup-Rente nicht leicht macht, ist ihr sehr langer Zeithorizont. Wer weiß, wie die Steuergesetze in 20 Jahren aussehen? Wir wissen nicht mal, wie sie nächstes Jahr aussehen! Und wer weiß, wie “sein” Versicherungsunternehmen in den nächsten Jahrzehnten mit dem Geld wirtschaftet? Und auf jeden Fall gilt für Versicherungsverträge, was Brecht einst sagte: “Geldleute lesen gründlicher als Bücherliebhaber – sie wissen besser, was für Nachteile aus flüchtiger Lektüre entstehen.
 

Text: blacky

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