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Familienversichert trotz Selbständigkeit?

Natürlich kannst du dein Unternehmen auch als Nebenerwerb gründen. Aber wie verträgt sich das mit den Krankenkassenbeiträgen? Dazu folgt nun eine kurze Übersicht, was, wann möglich ist.

Selbständigkeit als Nebenerwerb

Du hast grundsätzlich die Möglichkeit, dich über deinen Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung als familienversichert anzumelden. Dazu müssen allerdings gewisse Voraussetzungen gegeben sein:

  • Deine Selbstständigkeit darf nur auf nebenberuflicher Basis ausgeübt werden.
  • Dein Aufwand pro Woche darf nicht über 18 Stunden liegen.
  • Dein Gesamteinkommen darf eine Summe von 365,00 € nicht übersteigen.

Außerdem musst du natürlich auch noch verheiratet oder mit einem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammen sein, um überhaupt in den Genuss der Familienversicherung kommen zu können. 

Einen Haken gib's noch:

Die Krankenkassen nehmen den letzten Steuerbescheid als Grundlage und prüfen deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn diese Summe mehr als 4.380 € beträgt, ist deine Familienversicherung für das nächste Jahr ausgeschlossen. Außerdem prüft die Krankenkasse an dem eingereichten Steuerbescheid gleichermaßen, ob du für das Vorjahr überhaupt eine Berechtigung hattest, familienversichert zu sein.
 
Zum Verständnis mal ein Beispiel:
Du warst 2011 nebenberuflich selbstständig. Im November und Dezember kamen zwei große Aufträge rein und plötzlich betrugen deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit mehr als 4.380 € im Steuerbescheid für 2011. Dann wirst du sogar doppelt bestraft! Als erstes wirst du rückwirkend für das ganze Jahr 2011 versicherungspflichtig und gleichzeitig aufgrund des Bescheides für 2012 ebenfalls als pflichtig eingestuft. Somit musst du dann für 2011 und 2012 komplett Krankenkassenbeiträge zahlen, auch wenn die Einkünfte in 2012 dann wieder unter diesem Wert liegen werden.
 
Falls du in eine ähnliche Situation gerätst:
Aufpassen! Zeige lieber sofort die Überschreitung bei der Krankenkasse an, wenn du sie bemerkst! Dann wirst du wenigstens nicht rückwirkend für das komplette Jahr pflichtig, sondern nur ab dem Monat, indem du es angezeigt hast.

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