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Private Krankenversicherung

Oft treten Existenzgründer mit Fragen zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung an mich heran: Was bedeutet der Basistarif in der privaten Krankenversicherung? Welche Vor-und Nachteile gibt es? Wann ist das überhaupt sinnvoll?

Deshalb möchte ich dir hier einen kurzen Überblick dazu geben:

Du hast die Pflicht!

Seit dem 01.01.2009 gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für alle Personen innerhalb von Deutschland. Somit bist auch als Selbstständiger gezwungen, dich zu versichern ... selbst dann, wenn es deine betriebswirtschaftliche Situation aufgrund geringer Einnahmen nicht hergeben sollte.

Und damit trotzdem jeder Selbstständige die Möglichkeit hat, seine Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen, wurde der Basistarif geschaffen. Alle privaten Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, diesen Tarif anzubieten. Die PKV-Unternehmen dürfen auch niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern möchte.

Der Basistarif sieht sogar einen Aufnahmezwang vor. Also selbst wenn du schon einmal privat versichert warst und die Kündigung aufgrund von Beitragsrückständen erhalten hast, musst du von deiner letzten privaten Krankenversicherung (PKV) wieder in den Basistarif aufgenommen werden.  

Leistungen und Beiträge

Die im Basistarif geregelten Vertragsleistungen sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt.

Damit der Basistarif bezahlbar bleibt, darf dessen Beitrag den Höchstbeitragin der GKV (ab 1. Januar 2011 rund 575 € monatlich) nicht überschreiten.

Die PKV-Unternehmen sind im Rahmen des Basistarifs verpflichtet, den Selbstständigen die Möglichkeit von Selbstbehalten in Höhe von 300 €, 600 €, 900 € oder 1.200 € anzubieten, wobei eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren zu beachten ist. Der Versicherte kann darauf auch verzichten. Die Entscheidung dafür ist nur sinnvoll, wenn dadurch auch der ansonsten fällige Monatsbeitrag reduziert wird und unter dem Höchstbeitrag im Basistarif liegt.

Hilfe vom Amt

Durch den Wechsel aus einem „normalen“ PKV-Tarif in den Basistarif, hast du im Falle geriner Einnahmen die Möglichkeit, bei Jobcentern bzw. Argen deine Hilfebedürftigkeit anzumelden.

Dann kannst du Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beantragen und gleichzeitig auch die Übernahme seiner Krankenversicherungsbeiträge. Wenn die Hilfebedürftigkeit von Amts wegen festgestellt wird,  reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag auf die Hälfte. Ist nach der Halbierung immer noch die Hilfebedürftigkeit gegeben, übernehmen die Ämter auch die gesamten Beiträge der Krankenversicherung.

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