12.07.10

Das neue P-Konto – Vorteile für Existenzgründer

Das führen eines Giro-Kontos ist heutzutage für jeden Grundvoraussetzung, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Da der Zahlungsverkehr egal ob im privaten oder geschäftlichen Bereich vornehmlich bargeldlos getätigt wird, ist auch das Führen eines Kontos für den Existenzgründer eine Grundvoraussetzung.

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Das so genannte P-Konto wurde mit Wirkung zum 01.07.2010 mit gesetzlichen Grundlagen durch die Bundesregierung durchgesetzt und ist eine Spezialform des Girokontos.

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Die allgemeinen Vorzüge für die Kunden, welche ein P-Konto nutzen möchten, liegen auf der Hand:

• Automatischer Pfändungsschutz,

• keine Stilllegung des Girokontos mehr möglich,

• Schuldner wird nicht vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen,

• Kontokündigungen aufgrund von Pfändungen sollen nun der Vergangenheit angehören,

• Basispfändungsschutz über monatlich 985,15 €,

• Erhöhung des Freibetrags bei Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeldbezug und sonstigem gesundheitlich bedingtem Mehraufwand sowie

• unabhängig von der Art der Einkünfte also auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

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Hierbei gilt noch zu erwähnen, dass jedes Kreditinstitut gesetzlich dazu verpflichtet ist, ein bereits bestehendes Girokonto auf Wunsch des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln. Es besteht jedoch nicht die Verpflichtung der Banken auf die Neueinrichtung eines Pfändungsschutzkontos.

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Weiterhin sollte man beachten, dass das Führen eines P-Kontos nur einmal pro Person möglich ist und man sich als Selbstständiger deshalb gut überlegen muss, ob das Geschäftskonto oder das Privatkonto auf diese Art von Konto umstellen lässt.

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Prinzipiell ist die Umstellung des Geschäftskontos auf das P-Konto möglich, solange es sich um einen Einzelunternehmer handelt und nicht um eine Personengesellschaft. Also aufgepasst bei der Unternehmensform.

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Fazit: Grundsätzlich ist diese Kontoform natürlich vorrangig für eine Personengruppe geschaffen worden, welche gegebenenfalls durch Wegfall von Einkommen jeglicher Art von Pfändung durch laufende Kredite betroffen sein könnten. Die gesetzliche Grundlage ist gut durchdacht und schafft für jeden in Deutschland die Möglichkeit weiterhin am Geschäftsleben teilnehmen zu können, ohne durch Kontopfändung, welche bisher auf den gesamten Betrag des Kontos möglich war, ohne Geld da zustehen und vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden.

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Bildquelle: S.-Hofschlaeger / PIXELIO


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