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Ein Thema, womit sich wohl jeder Gründer und Unternehmer auseinandersetzen muss, ist die Problematik der Finanzen im Allgemeinen. Für den einen ist es das Startkapital, Gründer- oder Beraterzuschuss und für den anderen ist es eine Förderung des Patentschutzes, Mitarbeiterzuschuss oder Überbrückungskapital. Unabhängig von der Gründungsphase wird meistens an irgendeiner Stelle Kapital benötigt.
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Da sogenannte Hausbanken für Gründer mittlerweile vollständig ausfallen, auch wenn die Hausbank „nur durchlaufender Posten/Antragsteller” für z. B. ein KfW-Programm ist, muss ein Gründer nach Alternativen suchen.
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Der heutige Beitrag beansprucht keine Vollständigkeit und ersetzt auch nicht die Beratung der zuständigen Stellen. Er dient lediglich dazu, auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen.
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Von Zeit zu Zeit werde ich eine ausgewählte Fördermöglichkeit näher beschreiben. Heute geht es um das Programm: „Darlehen zur Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für regionale Entwicklung, der KfW Mittelstandsbank und des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kleindarlehensprogramm für KMU)”.
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Was muss ich als Antragsteller wissen, wenn ich eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Kommission beantragen möchte?
De-minimis-Erklärung: Da Subventionen den Wettbewerb verzerren können, ist bei einer Zuteilung eine grundsätzliche Zustimmung der Europäischen Kommission erforderlich. Ausnahme ist, also keine Zustimmung der EU notwendig, wenn der Antragsteller innerhalb von drei Jahren nicht mehr als Euro 200.000,- Fördermitteln vereinnahmt. Bei den meisten Förderprogrammen muss eine entsprechende De-minimis-Erklärung abgegeben werden.
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Subventionsbetrug: Dieses kann strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen mit sich führen. Eine Straftat liegt z. B. vor, wenn der Antragsteller unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, um Vorteile zu erlangen oder ein Verstoß gegen die Verwendungsbeschränkung vorliegt. Straftaten können mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. In schweren Fällen sogar bis zehn Jahren. Geschädigte können gegenüber der Gesellschaft in Regress gehen. Und: Geschäftsführer haften letztlich persönlich!
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Die gerade gemachten Aussagen sollen natürlich nicht abschrecken, sind aber sehr wichtig und sollten deshalb genannt werden. Wenden wir uns den nächsten wichtigen Fragen zu.
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Wer darf überhaupt Förderungen beantragen?
Die Zugangsvoraussetzungen hat die Europäische Kommission geregelt. Viele Förderungen sind nur für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) vorgesehen. Für unsere Zielgruppe nicht weiter tragisch, da der durchschnittliche Existenzgründer in diese Kategorie fällt.
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Wie lautet die KMU-Definition der Europäischen Kommission?
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Wofür eignen sich Fördermittel?
• Z. B. für Betriebsstättenerweiterung,
• Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE),
• Existenzgründung,
• Patentschutz,
• Sicherheiten,
• Personalkostenreduzierung,
• Mitarbeiterzuschuss,
• Startkapital,
• Beratung,
• Überbrückungskapital,
• Messeteilnahme und
• Investitionen.
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Heute soll es aber mehr darum gehen, dass ein Gründer mit seiner Idee starten will. Das Problem dabei ist, dass er (wie so oft) zur Umsetzung seiner Geschäftsidee kein ausreichendes Kapital hat. Eine Möglichkeit wäre nun eine Antragstellung beim bereits genannten Landesförderinstitut.
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Welche Bereiche/Branchen werden gefördert?
Gefördert werden Gründer sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die die gültige EU-Definition für KMU erfüllen (siehe oben), aus den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistungen einschließlich Fremdenverkehr, der Freien Berufe und des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes.
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In welcher Höhe kann eine Förderung erfolgen?
Die maximale Förderung beträgt mittlerweile Euro 200.000,-. Minimal sind es Euro 20.000,-. Die Auszahlung erfolgt zu 100%. Aber nicht vergessen, das ist geliehenes Geld. D. h. irgendwann zahlt Ihr Zinsen und Tilgung zurück. Ein gewisser Spielraum ist gegeben.
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Welche Ausgaben sind förderfähig?
In diesem Falle spricht man von: „Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind.” Dazu gehören z. B. Anschaffungs- und Herstellungskosten, Warenlager, Umstellung des Produkt- und Dienstleistungsangebots, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung, Auftragsvorfinanzierung, Anzahlung für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsmittel.
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Was muss ich dafür tun bzw. einreichen?
Eingereicht werden muss ein Negativbescheid der Hausbank (das dürfte wohl ohne Probleme realisierbar sein). Weiterhin die „Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers”. Das soll heißen, dass Ihr viele Zahlen liefern sollt, wie z. B. Jahresabschlüsse, alles über Eure Vermögensverhältnisse, Umsatz- und Ertragsvorschau, Liqui, Renta etc.
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Ein aussagekräftiger Businessplan darf natürlich nicht fehlen. Wenn Ihr die Möglichkeit habt, lasst diesen Plan von einem Unternehmensberater für tragfähig bescheinigen. Außerdem kann es nicht schaden, wenn Ihr von Eurer Zielgruppe so genannten „Letter of Intent” (Absichtserklärungen) beifügt.
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Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit kann sich über viele Wochen erstrecken. Bei Martin hatte es auch sehr lange gedauert. Hinzu kommt, dass das Lfi auch die IHK um Stellungnahme bitten muss. Nach dem ersten Einreichen der Unterlagen bleiben für die Sachbearbeiter des Lfi immer noch offene Fragen. So kommt also noch etwas Schriftwechsel hinzu und die offenen Fragen müssen ja auch erst einmal beantwortet werden – also Bearbeitungszeit. Im Normalfall wird es nicht unter drei Monaten bewilligt werden.
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Was sollte ich außerdem noch berücksichtigen?
Die zu fördernde Betriebsstätte muss sich in M-V befinden. Das Darlehen wird nur gewährt, wenn die Hausbank die Finanzierung für das eingereichte Projekt bereits abgelehnt hat. Die Gründung muss in Form einer vollerwerbswirtschaftlichen Existenz erfolgen. Machen wir uns nichts vor. Auch wenn eine theoretische 100% Fördermöglichkeit besteht, sollte der Gründer über mindestens 10% Eigenkapital verfügen. Denn auch ein Landesförderinstitut denkt wie eine normale Hausbank.
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Der Businessplan sollte allgemein verständlich sein. Denn die Sachbearbeiter können sich natürlich nicht in jeder Branche auskennen. Deshalb benötigt man enormes Fingerspitzengefühl, um eine Geschäftsidee zu erläutern.
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Um einen Finanzierungsplan aufzustellen, gibt es sicherlich mehrere Möglichkeiten. Versucht nicht, eigene Tabellen für Umsatz, Rentabilität, Liquidität etc. zu entwerfen. Nutzt Standardtabellen, mit denen die Sachbearbeiter etwas anfangen können.
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Alle anderen Bestandteile, die ein Businessplan beinhaltet, dürfen auf keinen Fall vernachlässigt werden. Gebt dem Sachbearbeiter das Gefühl, dass Ihr Euch intensiv vorbereitet habt. Denn ein Gründer hat nicht nur eine Idee, sondern er will sie auch umsetzen. Dafür muss er fachlich, kaufmännisch und menschlich in der Lage sein. Bringt diesen zum Ausdruck.
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TIPP: Lasst Euren Businessplan durch einen erfahrenen Unternehmensberater auf Herz und Nieren prüfen. Wer der Meinung ist, alles alleine zu können, liegt falsch. Denn ein visierter Unternehmensberater hat einige Gründer erfolgreich durch Bankgespräche gebracht und auch bereits einige Förderanträge begleitet. Diese Erfahrungen hat man gewöhnlich als Gründer nicht. Jetzt kommt bestimmt die Frage auf, wovon bezahle ich einen Unternehmensberater? Auch dafür gibt es Lösungen. Dieser Frage gehe ich ein anderes Mal nach.
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Fotoquelle: www.pixelio.de
Fotograf: Frank Ulbricht