06.04.10

Bonitätsprüfungen transparent gemacht

Existenzgründer, die schon mal von ihrer Hausbank ohne Angabe von Gründen eine Abfuhr erteilt bekommen haben, können nun aufatmen. Denn seit dem 01. April 2010 (kein Aprilscherz) regelt der Paragraph 34, dass Personen für die vergangenen zwölf Monate ihren Scorewert erfragen können. Das alleine ist natürlich nicht neu. Neu ist aber, dass das jetzt kostenlos ist. Und noch wichtiger finde ich ist es, dass ich alle relevanten Informationen bekomme, welche Werte Auskunfteien zu meiner Person erhoben, übermittelt und erstmalig gespeichert haben. Weiterhin erfahre ich, welche Arten von Daten für die Berechnung verwendet wurden und vor allem welche Bedeutung und Gewichtung diese Daten haben. Im Sinne der Transparenz müssen die Auskunfteien die Informationen einzelfallbezogen, nachvollziehbar und verständlich aufbereiten.

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Wer vielleicht als Gründer (juristische Person) schon mal beim Versuch, einen Telefonvertrag abzuschließen, abgelehnt wurde – natürlich ohne Angabe von Gründen – hat nun auch das Recht Firmen zu befragen, aufgrund welches Scorewertes die Ablehnung erfolgte. Selbst eine simple Kreditanfrage wirkte sich bis vor kurzem noch negativ auf den Score aus.

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Seit Jahren versuchen Institutionen wie die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) in diesem Bereich vorzustoßen. 2008 wurde durch die VZBV eine Studie Scoring im Praxistest in Auftrag gegeben, um die Missstände und deren oft fehlerhafte Anwendung aufzudecken. Denn oft waren die Ablehnungsgründe sehr subjektiv, waren statistisch nicht nachweisbar. Ein automatisiertes Verfahren, um uns Verbraucher in eine Schublade zupacken, entfällt nun auch so wie die negative Einstufung aufgrund unseres “falschen” Wohnortes.

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Die VZBV stellt für alle Verbraucher ein Musterschreiben für die Beantragung eigener Daten zur Verfügung. Sollte jemand Fehler aufdecken können, sind die Institutionen verpflichtet diese zu korrigieren.

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auskunfteien_musterschreiben_03_2010

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Außer Schufa und Creditreform gibt es noch andere Einrichtungen, von denen ihr eine Ablehnung bekommen könnt. Existenzgründer, die wegen ihres Scorewertes kein Büro bekommen haben, finden in folgender Liste bestimmt auch einen Ansprechpartner.

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auskunfteien_liste_03_2010

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FAZIT: Endlich mal ein Gesetz, was für uns Verbraucher insbesondere für Existenzgründer hilfreich ist. Ich werde diesen “Service” definitiv in Anspruch nehmen. Man weiß ja nie. Ich kann nur hoffen, dass von den Anfragenden keine schwarze Liste erstellt wird, um dann doch wieder ein Instrument in der Hand zu haben, was uns Verbraucher diskriminiert.

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Datenquelle: vzbv.de

Bildquelle: erfolg-als-freiberufler.de


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